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Korkgeld

Korkgeld ist die Gebühr, die Caterer oder Locations pro Flasche berechnen, wenn Gäste selbst mitgebrachte Getränke ausschenken lassen – meist ca. 10–25 Euro.

Korkgeld (auch Korkengeld) ist die Gebühr, die ein Caterer, Restaurant oder eine Location dafür berechnet, dass Gäste selbst mitgebrachte Getränke – meist Wein oder Sekt – bei der Veranstaltung ausschenken lassen. Es kompensiert den entgangenen Getränkeumsatz sowie die weiterhin erbrachten Leistungen: Kühlen, Öffnen, Ausschank, Gläser und Spülen. Üblich sind ca. 10 bis 20 Euro pro Flasche Wein und ca. 15 bis 25 Euro pro Flasche Sekt oder Champagner.

Im Catering wird Korkgeld vor allem bei Hochzeiten relevant, wenn das Paar eigene Weine mitbringen möchte – etwa vom Winzer des Vertrauens oder aus dem Urlaub. Ob Korkgeld anfällt und in welcher Höhe, ist reine Verhandlungssache und sollte früh im Angebot fixiert werden. Manche Caterer verzichten darauf, wenn die restliche Getränkeversorgung (Bier, Softdrinks, Kaffee) über sie läuft; andere kalkulieren es bewusst als Ausgleich in die Personal- und Equipmentkosten ein. Rechnen lohnt sich: Bei einem Korkgeld von 15 Euro und einem Caterer-Weinpreis von 22 Euro spart der eigene 8-Euro-Wein kaum noch – bei hochwertigen eigenen Weinen oder Sonderkonditionen vom Winzer kann sich das Modell dagegen deutlich lohnen. Bei Locations mit fester Getränkebindung ist Korkgeld zudem oft die einzige Möglichkeit, eigene Weine überhaupt einzubringen – hier lohnt die frühe Nachfrage vor Vertragsschluss.

  • Wein: ca. 10 bis 20 Euro Korkgeld pro Flasche
  • Sekt/Champagner: ca. 15 bis 25 Euro pro Flasche
  • Alternative: Pauschale pro Person statt Abrechnung je Flasche

Praxis-Tipp

Verhandeln Sie statt eines Flaschenpreises eine Korkgeld-Pauschale für die gesamte Veranstaltung – das vermeidet Strichlisten und Diskussionen über angebrochene Flaschen. Und klären Sie schriftlich, wer nicht geöffnete Flaschen zurücknimmt: Beim eigenen Wein bleiben Restbestände selbstverständlich bei Ihnen, beim Caterer-Wein ist die Rücknahme ungeöffneter Ware verhandelbar.

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