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Halal

Halal bezeichnet Speisen und Getränke, die nach islamischem Religionsrecht erlaubt sind – ohne Schweinefleisch, Alkohol und mit vorgeschriebener Schlachtung.

Halal (arabisch „erlaubt“) bezeichnet Speisen und Getränke, die nach islamischem Religionsrecht zulässig sind. Nicht erlaubt („haram“) sind insbesondere Schweinefleisch und daraus gewonnene Zutaten wie Schweinegelatine, Alkohol – auch als Kochzutat – sowie Fleisch von Tieren, die nicht nach islamischem Ritus geschlachtet wurden. Für zugekauftes halal-zertifiziertes Fleisch bürgen Zertifizierungsstellen mit entsprechenden Siegeln.

Im Catering ist Halal-Verpflegung bei Firmenveranstaltungen mit internationaler Belegschaft, Hochzeiten und interkulturellen Events ein Standardthema. Professionelle Caterer bieten dafür entweder komplette Halal-Menüs oder kennzeichnen am Buffet eindeutig, welche Komponenten halal sind. Entscheidend ist neben den Zutaten die Zubereitung: getrennte Bratflächen und Utensilien, keine Kreuzkontamination mit Schweinefleisch, kein Wein in Saucen und Desserts (Achtung bei Weinessig, Rotweinjus und alkoholhaltigen Aromen). In der Praxis fahren viele Veranstalter gut mit einer pragmatischen Linie: mehrere vegetarische und Fisch-Komponenten, die ohne Zertifizierungsfragen von fast allen Gästen gegessen werden können, plus zertifiziertes Geflügel oder Rind als Fleischoption. Auch bei Getränken ist Sorgfalt gefragt: Neben dem offensichtlichen Verzicht auf Alkohol betrifft das etwa alkoholhaltige Fruchtsaftgetränke oder Kuchen mit Likörfüllung. Ein sauber geplantes und klar kommuniziertes Halal-Angebot ist dabei längst kein Nischenthema mehr, sondern bei Belegschaftsfesten größerer Unternehmen mit internationaler Belegschaft schlicht Standard guter und respektvoller Gastgeberkultur.

  • Ausgeschlossen: Schweinefleisch, Alkohol (auch in Saucen), nicht-ritierte Schlachtung
  • Kritisch: Gelatine, Weinessig, alkoholhaltige Aromen und Desserts
  • Buffet-Lösung: klare Kennzeichnung plus getrennte Zubereitung

Praxis-Tipp

Fragen Sie den Bedarf konkret mit der Einladung ab und klären Sie mit dem Caterer, ob er zertifiziertes Fleisch bezieht und getrennt zubereitet – „ohne Schwein“ allein ist nicht halal. Am Buffet helfen kleine Schilder mit eindeutiger Kennzeichnung mehr als jede mündliche Auskunft des Servicepersonals.

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