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Allergenkennzeichnung

Die Allergenkennzeichnung ist die EU-weit vorgeschriebene Angabe der 14 Hauptallergene in Lebensmitteln – auch im Catering und bei loser Ware Pflicht.

Die Allergenkennzeichnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Angabe allergener Zutaten in Lebensmitteln. Grundlage ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), die 14 Hauptallergene definiert – darunter Gluten, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Die Kennzeichnungspflicht gilt ausdrücklich auch für lose, unverpackte Ware – und damit für jedes Buffet und jede Menüfolge im Catering.

In Deutschland regelt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) die Umsetzung: Die Information kann schriftlich erfolgen (etwa auf der Buffetkarte, in der Speisekarte oder in einer Kladde) oder mündlich durch geschultes Personal – dann muss aber eine schriftliche Dokumentation vorliegen, die auf Nachfrage sofort zugänglich ist, und ein deutlicher Hinweis auf die mündliche Auskunft angebracht sein. Im Catering-Alltag hat sich die Kennzeichnung direkt am Buffet bewährt: Jede Speise erhält eine Karte mit Bezeichnung und Allergenen, meist über Buchstaben- oder Nummerncodes mit Legende.

Für Caterer ist das Thema doppelt relevant: Neben der Rechtspflicht ist eine saubere Allergenkennzeichnung ein Qualitätsmerkmal, das Veranstalter zunehmend aktiv abfragen – besonders bei Firmenevents, Schulcatering und Hochzeiten. Wichtig ist auch das Management von Kreuzkontamination: Wer glutenfreie Speisen anbietet, muss Verschleppung über Besteck, Schneidbretter und Buffetlöffel vermeiden.

Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden und sind Prüfpunkt bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung. Professionelle Caterer pflegen deshalb Rezepturdatenbanken, aus denen Allergenlisten und Buffetkarten automatisch erzeugt werden – das reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die Angebotserstellung spürbar.

Praxis-Tipp

Fragen Sie Allergien und Unverträglichkeiten bereits mit der Einladung oder Anmeldung ab und geben Sie die Liste gesammelt an den Caterer weiter. So können Sonderessen eingeplant, am Veranstaltungstag klar markiert und gezielt an die richtigen Gäste serviert werden – das ist zuverlässiger als jede spontane Lösung am Buffet.

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