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Full-Service-Catering

Full-Service-Catering ist die Rundum-Bewirtung aus einer Hand: Planung, Speisen, Getränke, Personal, Equipment, Aufbau, Service und Abbau inklusive.

Full-Service-Catering bezeichnet die vollständige Veranstaltungsbewirtung aus einer Hand: Der Caterer übernimmt neben Speisen und Getränken auch Planung, Equipment (Geschirr, Besteck, Gläser, Mobiliar), Servicepersonal, Aufbau, Ausgabe, Abbau und Entsorgung. Der Veranstalter hat einen einzigen Ansprechpartner und gibt die operative Verantwortung für den gesamten gastronomischen Ablauf ab – im Unterschied zur reinen Anlieferung, bei der er selbst aufbaut und zurückgibt.

Im Catering-Alltag ist Full Service der Standard für Hochzeiten, Galas und größere Firmenveranstaltungen, bei denen niemand aus dem Gastgeberkreis arbeiten soll. Der Leistungsumfang wird im Angebot detailliert aufgeschlüsselt: Speisen pro Person, Getränkepauschale oder Abrechnung nach Verbrauch, Personalstunden (Servicekraft ca. 28 bis 40 Euro pro Stunde, Koch ca. 40 bis 60 Euro pro Stunde), Equipmentmiete, Logistik. Als grober Richtwert liegt ein Full-Service-Paket inklusive Getränken und Personal bei ca. 70 bis 130 Euro pro Person – etwa bei einem Hochzeitscatering mit Menü oder Buffet, Sektempfang und Mitternachtssnack. Der eigentliche Vorteil liegt in der Verantwortungskette: Geht am Abend etwas schief, gibt es keinen Zuständigkeitsstreit zwischen Verleiher, Personalagentur und Küche – der Caterer haftet für das Gesamtergebnis. Dafür zahlt man einen Koordinationsaufschlag gegenüber der Einzelbuchung aller Gewerke.

  • Enthalten: Planung, Speisen, Getränke, Personal, Equipment, Auf-/Abbau
  • Personal: Servicekraft ca. 28 bis 40 Euro/Std., Koch ca. 40 bis 60 Euro/Std.
  • Richtwert komplett: ca. 70 bis 130 Euro pro Person

Praxis-Tipp

Vereinbaren Sie im Vertrag eine klare Endzeit für das Personal und eine Regelung für Verlängerungsstunden – die meisten Budgetüberschreitungen entstehen nachts durch offene Personalzeiten. Klären Sie außerdem, wer Restspeisen erhält und wie mit angebrochenen Getränken abgerechnet wird: nach Verbrauch geöffneter Flaschen oder pauschal.

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